Theoretiker hat geschrieben:+++ BREAKING NEWS: EX-ZENSURSULA NACH AUFHEBUNG DER BESCHLAGNAHME VON "EVIL DEAD" IN OHNMACHT GEFALLEN +++
Ob sie das ganze übersteht?
Moderator: jogiwan
Theoretiker hat geschrieben:+++ BREAKING NEWS: EX-ZENSURSULA NACH AUFHEBUNG DER BESCHLAGNAHME VON "EVIL DEAD" IN OHNMACHT GEFALLEN +++
Wenn jetzt noch DotD befreit wird, dürfte ihr das den Rest geben!Onkel Joe hat geschrieben:Theoretiker hat geschrieben:+++ BREAKING NEWS: EX-ZENSURSULA NACH AUFHEBUNG DER BESCHLAGNAHME VON "EVIL DEAD" IN OHNMACHT GEFALLEN +++
Ob sie das ganze übersteht?
Onkel Joe aber auch!Theoretiker hat geschrieben:Wenn jetzt noch DotD befreit wird, dürfte ihr das den Rest geben!Onkel Joe hat geschrieben:Theoretiker hat geschrieben:+++ BREAKING NEWS: EX-ZENSURSULA NACH AUFHEBUNG DER BESCHLAGNAHME VON "EVIL DEAD" IN OHNMACHT GEFALLEN +++
Ob sie das ganze übersteht?
Erste Cover-Varianten geistern ja bereits durchs Netz...Onkel Joe hat geschrieben:Ich denke da geht es Sony zum Teil auch um die krummen Geschäfte der Bootleg Jungs. Dieser Titel hat sich ja immer verkauft wie geschnitten Brot. Die letzten Jahre gab es ja Diverse Auflagen auf DVD, Blu-Ray und sogar ein MB mit 2 oder sogar 3 verschiedenen Covern. Nun macht Sony diesen Jungs komplett den Gar aus und wir können hoffen das da demnächst was qualitativ ansprechendes erscheint.
Glaube ich nicht, das dauert noch etwas dann kratzen die diese Kuh vom Index und los geht's in ungekürzter Form!Adalmar hat geschrieben:Vielleicht kommt jetzt erst mal eine schön gekürzte Kaufhaus-Bluray. Das Cover hat Jogi ja schon treffsicher entworfen.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11034Tanz der Teufel - Details zur Aufhebung der Beschlagnahme
Anwälte und FAZ enthüllen weitere kleine Details
Nicht ganz einen Monat ist es her, als Sony wie aus dem Nichts damit überraschte, dass Tanz der Teufel nach 32 Jahren von dem in Deutschland geltenden Totalverbot befreit wurde. Mittlerweile wurde der Film - was aber zu erwarten war - von der BPjM auch auf Liste A umgetragen. Unterdessen sind einige weitere kleinere Details zum Verfahren bekannt geworden, die wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten möchten.
So hat die mit dem Verfahren beauftragte Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie in einer Pressemitteilung erklärt:
„Baker & McKenzie ist für Sony Pictures Home Entertainment vor insgesamt drei unterschiedlichen Gerichten (Amts- bzw. Landgericht Fulda, Berlin, Ingolstadt) gegen alle acht Verbotsentscheidungen aus dem Zeitraum zwischen 1999 bis 2015 gerichtlich vorgegangen. Bislang wurden fünf Entscheidungen durch unterschiedliche Beschwerdegerichte aufgehoben, wobei u.a. mehrere Grundsatzentscheidungen zur Tatbestandsmäßigkeit des Films erreicht wurden. Drei weitere Verfahren sind aufgrund von Zulässigkeitsfragen noch anhängig“
Diese Meldung ist zunächst deswegen interessant, als sie doch den Aufwand verdeutlicht, mit dem Sony offenbar die Beschlagnahme aufgehoben wissen möchte. Bislang genießen Major Labels eher den zweifelhaften Ruf, sich für die in ihrer Filmbibliothek befindlichen Beschlagnahmekandidaten nicht einzusetzen. Sony muss man von dieser Behauptung künftig wohl ausnehmen. Interessant ist des Weiteren, dass bislang insgesamt fünf Entscheidungen aufgehoben wurden. In der Pressemitteilung von Sony war nur von "mehreren Entscheidungen" und "verschiedenen Beschlagnahmebeschlüssen" sowie nur vom AG Tiergarten die Rede.
Warum seitens der Anwälte die Beschlagnahmeentscheidungen zwischen 1999 und 2015 "ausgesucht" wurden kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich ist aber, dass diese Beschlüsse ausgewählt wurden, da es sich bei diesen um alle Entscheidungen handelt, die nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu "Tanz der Teufel" ergangen sind. Dieser Umstand spielte bereits bei der Aufhebung des Verbots von "Und wieder ist Freitag der 13." eine Rolle. Wie Firmensprecher René Krzok von 84 Entertainment damals bekannt gab, konnte ein Listenstreichungsantrag u.a. nur deswegen direkt bei der BPjM gestellt werden, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht keine Beschlagnahmeentscheidungen zu Freitag der 13. - Teil 3 mehr ergangen sind und man insofern bezweifeln konnte, ob ältere Beschlagnahmebeschlüsse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht überhaupt noch gelten können. Da Baker & McKenzie laut der Pressemitteilung von 84 Entertainment auch mit der Aufhebung der Beschlagnahme von "Und wieder ist Freitag der 13." beauftragt war, steht durchaus zu vermuten, dass hier dieselbe taktische Überlegung angestellt wurde.
Des weiteren hat die FAZ in der Ausgabe vom vergangen Mittwoch sowie auf ihrer Website über den Fall berichtet. Dort kam man offenbar bereits an die Entscheidungsgründe eines Richters, aus denen einige Passagen zitiert werden.
So schreibt die FAZ:
So revidierten die Juristen an fünf Gerichten ihre Auffassung und hoben ihre alten Verbotsbeschlüsse auf. „Nach heutigen Maßstäben“ sei der Film nicht „gewaltverherrlichend“ im Sinne des Strafrechts. Eine Verherrlichung von Gewalt meine laut des maßgeblichen Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs, dass die Gewaltausübung nachahmenswert scheint, schreibt ein Richter. Das setze eine „positive Identifikation“ mit den Tätern voraus. Die im Film dargestellten Gewalttätigkeiten gingen jedoch entweder von den „fast schon lächerlich anmutenden“ Zombies aus oder von den angegriffenen Menschen, die sich der Zombies „erwehren“ müssten. Diese hätten dabei eher „hilflos und verzweifelt“ gewirkt.
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weiter geht. Sobald es etwas Neues gibt, werden wir entsprechend berichten.
Der nächste Schritt zu meiner Wunsch-VÖ...
Die komplette Meldung gibts hier: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11210schnittberichte.com hat geschrieben: Tanz der Teufel ist vom Index
Horrorklassiker vollständig rehabilitiert
Anfang August berichteten wir darüber, dass die Beschlagnahmen von Sam Raimis Tanz der Teufel (Original: The Evil Dead, 1981) vom AG Tiergarten aufgehoben wurden. Im September gab es dann weitere Informationen dazu. Nun gab Sony Pictures in einer Pressemitteilung bekannt, auch den nächsten Schritt und damit die vollständige Rehabilitierung von Tanz der Teufel erreicht zu haben: der Listenstreichungsantrag bei der BPjM war erfolgreich. Somit wird der Horrorklassiker nach 32-jähriger Indizierung demnächst von der FSK geprüft werden können und in den kommenden Monaten wieder erstmals ungekürzt in Deutschland im Handel stehen.
Unglaublich was da passiert, unglaublich!jogiwan hat geschrieben:Der nächste Schritt zu meiner Wunsch-VÖ...
Die komplette Meldung gibts hier: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11210schnittberichte.com hat geschrieben: Tanz der Teufel ist vom Index
Horrorklassiker vollständig rehabilitiert
Anfang August berichteten wir darüber, dass die Beschlagnahmen von Sam Raimis Tanz der Teufel (Original: The Evil Dead, 1981) vom AG Tiergarten aufgehoben wurden. Im September gab es dann weitere Informationen dazu. Nun gab Sony Pictures in einer Pressemitteilung bekannt, auch den nächsten Schritt und damit die vollständige Rehabilitierung von Tanz der Teufel erreicht zu haben: der Listenstreichungsantrag bei der BPjM war erfolgreich. Somit wird der Horrorklassiker nach 32-jähriger Indizierung demnächst von der FSK geprüft werden können und in den kommenden Monaten wieder erstmals ungekürzt in Deutschland im Handel stehen.