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schnittberichte.com hat geschrieben:
Maniac [2012] ist potentiell strafrechtlich relevant
Das Remake eifert seinem Vorbild weiterhin nach
Oft genug wird neumodischen Remakes bekannter Filme, die entweder durch ihre hohe Qualität oder entsprechende Kontroversen auf sich aufmerksam machten, vorgeworfen, dass sie zahmer und mainstreamiger ausfallen, die Wirkung ihres Vorbilds also verfehlen. Alexandre Ajas Maniac kann man das zumindest in Sachen Ausgespieltheit der grafischen Brutalitäten nicht gerade vorwerfen.
Der 1980 veröffentlichte Originalfilm Maniac ist in Deutschland seit vielen Jahren wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt und es könnte sein, dass das Remake mit Elijah Wood in der Hauptrolle des titelgebenden Meuchelmörders nun bald auch in dieser Hinsicht seinem Vorbild nacheifert. Nachdem die FSK den Film in ungekürzter Form noch mit "Keine Jugendfreigabe" in die Kinos ziehen ließ, war bei der mit strengeren Maßstäben vorgenommenen Heimkinoprüfung aber Schluss mit lustig. Der Film wurde abgelehnt und konnte mit FSK-Siegel nur gekürzt auf DVD und Blu-ray erscheinen.
Rechteinhaber Ascot Elite ging daraufhin zur Juristenkommission der SPIO und erhoffte sich dort ein positives Gutachten der Experten, mit dem man den Film dann innerhalb seiner Cinema Extreme-Veröffentlichungsreihe auf den Markt bringen konnte. Dies fiel auch positiv aus und die Juristen befanden gar schon das "leichte" Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" als ausreichend für die Uncut-Fassung, die somit sogar in manchen öffentlichen Einzelhandelsgeschäften öffentlich ausliegen durfte.
Damit ist es aber jetzt vorbei. In ihrem Monatsreport für den Juli 2014 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bekannt gegeben, dass sie die unzensierte Version des Films auf Liste B indiziert hat. Die dortigen Gutachter kamen also auch zu der Einschätzung, dass das Werk möglicherweise gegen §131 StGB (Gewaltverherrlichung) verstoßen könnte. Dies muss beizeiten dann noch von der zuständigen Staatsanwaltschaft bewertet werden. Schließt man sich dort der Einschätzung an, wird ein Gerichtsverfahren eröffnet und ein Richter entscheidet über das Schicksal des Films.
Wo sie rechte haben, haben sie recht... Ich wollte nach dem Konsum des Films auch sofort auf die Straße laufen und einen Laden für Schaufensterpuppen eröffnen...
jogiwan hat geschrieben:Wo sie rechte haben, haben sie recht... Ich wollte nach dem Konsum des Films auch sofort auf die Straße laufen und einen Laden für Schaufensterpuppen eröffnen...
Was zwar seltsam, aber nicht strafrechtlich relevant wäre!
"You can´t love animals and eat them too."
"Dressing well is a form of good manners." - Tom Ford
Es wurde zwar schon von Sylvester Stallone höchstselbst angekündigt, aber es jetzt als Fakt schwarz auf weiß zu sehen, hat jetzt dann wohl auch die kühnsten Optimisten unter den Actionfans auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt: Expendables 3 hat von der US-Freigabebehörde nun offiziell sein PG-13-Rating (for violence including intense sustained gun battles and fight scenes, and for language).
Ehemals indizierter Kriegsfilm mit Clint Eastwood jetzt jugendfrei
Clint Eastwoods Regiearbeit Heartbreak Ridge kam 1986 heraus und erhielt aufgrund seiner recht zynischen Sprüche nur eine 18er-Freigabe der FSK. Es kam im Anschluss aber sogar noch schlimmer, denn die damalige BPjS sah die Notwendigkeit, den Film 1988 sogar auf den Index zu setzen. Nachdem ein paar Jahre vor Ablauf der Frist das rechteinhabende Label Warner Bros. versuchte, eine vorzeitige Listenstreichung zu erlangen, blitzten sie mit diesem Vorhaben ab. Es dauerte also die gesamte Frist von 25 Jahren, bis sich die Gutachter der BPjM das Werk nochmal genau anschauten und im August 2013 entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Folgeindizierung mittlerweile nicht mehr gegeben seien.
Der Film war also frei, aber Warner Bros. ließ sich nun fast noch ein weiteres Jahr Zeit, ehe sie den Film bei der FSK zur Neuprüfung vorlegten. Aber, was lange währt, währt endlich gut und Heartbreak Ridge wurde nun in ungeschnittener Fassung bereits ab 16 Jahren freigegeben. Die Pläne für eine Neuveröffentlichung, voraussichtlich auch auf Blu-ray, dürften also langsam auch voranschreiten.