Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches
Verfasst: Do 20. Dez 2012, 19:14
ist das der nächste Streich von diesen kanadischen 3D-Simulanten?
European Genre Cinema
https://www.deliria-italiano.org/phpbb/
ich denke eigentlich nicht, dass das ein Fake oder Ähnliches istjogiwan hat geschrieben:ist das der nächste Streich von diesen kanadischen 3D-Simulanten?
autsch... das ist ziemlich hartbuxtebrawler hat geschrieben:
Ich hoffe, dass ihr euch alle darüber mal Gedanken macht, bevor ihr euren nächsten Ski-Urlaub antretet!purgatorio hat geschrieben:autsch... das ist ziemlich hart
Halte ich für unterstützenswertbuxtebrawler hat geschrieben:Ich hoffe, dass ihr euch alle darüber mal Gedanken macht, bevor ihr euren nächsten Ski-Urlaub antretet!purgatorio hat geschrieben:autsch... das ist ziemlich hart
orf.at hat geschrieben: Red Bull mit Klage bei Höchstgericht abgeblitzt
Der Getränkehersteller Red Bull ist jetzt mit einer Klage gegen den niederländischen Hersteller eines alkoholischen Mischgetränks mit der Bzeichnung „Flügel“ bei Gericht abgeblitzt. Red Bull war der Ansicht, dass damit die Markenrechte seines eigenen Werbeslogans „Red Bull verleiht Flügel“ verletzt werden. Der Oberste Gerichtshof hat das aber jetzt verneint.
Alkoholisches Mischgetränk als Stein des Anstoßes
Eine Milliarden-schwere Marke wie Red Bull will fraglos geschützt werden. Daher ist Red Bull bereits Dutzende Male gegen Nachahmer vor Gericht gezogen und hat im Markenrechtsstreit fast immer gewonnen. Dieses Mal hat der rote Bulle aber gegen eine rosa Ente verloren. Die niederländische Firma „Flügel Production“ brachte ein alkoholisches Mischgetränk mit der Bezeichnung „Flügel“ mit einer comicartigen Ente auf der Glasflasche auf den Markt.
Höchstgericht sah keine Verwechslungsgefahr
Das missfiel dem Energydrink-Hersteller Red Bull. Unter Berufung auf seinen Werbeslogan „Red Bull verleiht Flügel“ wollte er daher dem „frechen Entlein“ die Flügel stutzen und ist jetzt selbst gestutzt worden. Der Oberste Gerichtshof sah nämlich keine Verwechslungsgefahr, sagt der Salzburger Markenrechts-Experte Clemens Thiele.
„Völlig unterschiedliche Produktaufmachung“
„Es handelt sich um eine völlig andere Produktaufmachung und auf sämtlichen Red Bull-Dosen findet sich der Vermerk ‚Bitte nicht mit Alkohol mischen‘. Beim gegnerischen Produkt handelt es sich aber ausgerechnet um ein alkoholisches Mischgetränk. Damit ist geradezu ausgeschlossen, dass die Konsumenten ein alkoholisches Mischgetränk mit einem Energy-Drink verwechseln, der eben gerade nicht mit Alkohol in Verbindung gebracht werden möchte“, argumentiert Thiele das Urteil.
Entscheidung nützt auch dem Mischgetränk „Flügerl“
Die Entscheidung des Höchstgerichts rettet nun auch das in östereichischen Gasthäusern beliebte Mischgetränk „Flügerl“ vor markenrechtlichen Klagen.