Breaking News:
schnittberichte.de hat geschrieben:
The Texas Chainsaw Massacre ist nicht mehr beschlagnahmt
Landgericht Frankfurt am Main hebt die Beschlagnahme auf
Im Frühjahr 2008 erwarb Turbine Medien die deutschsprachigen Rechte an dem Horrorklassiker The Texas Chainsaw Massacre von 1974. Das gesetzte Ziel war es, die 1985 erfolgte Beschlagnahme nach §131 StGB vom Landgericht München 1 aufzuheben und ihn legal und ungeschnitten im Kaufhaus veröffentlichen zu können. Kein leichtes Unterfangen, welches sich über mehrere Jahre hinweg ziehen sollte.
So holte man sich Gutachten ein, welche dem Klassiker jegliche strafrechtliche Relevanz absprachen und selbst die Juristenkommission der SPIO bescheinigte dem Kettensägenmassaker eine strafrechtliche Unbedenklichkeit und vergab sogar "keine schwere Jugendgefährdung". Auch die Bundesprüfstelle ließ unter vorgehaltener Hand durchblicken, dass es eigentlich keine Gründe geben würde, den Film weiter in der Liste zu führen. Problem ist jedoch, dass man ihn aufgrund der Beschlagnahme des Titels nicht streichen durfte. Dies könne erst geschehen, wenn dem Film gerichtlich der Tatbestand der Gewaltverherrlichung abgesprochen würde.
Im August 2010 erfolgte jedoch eine weitere Beschlagnahme des Titels durch das Amtsgericht Frankfurt. Gegen diese Beschlagnahme legte Turbine offiziell Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren griff das Gericht die rechtliche Argumentation der rechtlichen Vertreter von Turbine auf und begründete auf 10 Seiten, warum der Titel nicht mehr gegen §131 StGB verstößt. Damit sprach man Texas Chainsaw Massacre nach 26 Jahren vom Vorwurf der Gewaltverherrlichung und der menschenunwürdigen Darstellung frei.
Mit Wirkung zum 06. September 2011 hat die 31. große Strafkammer des Landgericht Frankfurt am Main die allgemeine Beschlagnahme von Texas Chainsaw Massacre aufgehoben.
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2942
Vielleicht kann Deutschland jetzt endlich mit dem anerkannten Klassiker der Filmgeschichte Frieden schließen! Amen!