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Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 18:39
von sergio petroni
karlAbundzu hat geschrieben:
trump hat geschrieben:Karl Abundzu is a total loser.
Wahres auf den Punkt gebracht, alle Achtung.
Wer ist denn dieser Wichser-User trump? :rambo:

Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 19:12
von Adalmar
Der soll bereits gesperrt worden sein. :mrgreen:

Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Do 4. Aug 2016, 23:37
von Dr. Monkula
Manolo singt für Euch:

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Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Sa 6. Aug 2016, 16:12
von jogiwan
Hat Donnie Trump nun kleine Hände oder nicht...? Nicht vergessen auf 100 % zu stellen!
Do you measure up to Trump? See how your hands compares to his
http://www.hollywoodreporter.com/sites/ ... utline.pdf

Die Antwort lautet: JA! :mrgreen:

Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: So 7. Aug 2016, 07:46
von Il Grande Silenzio
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Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Fr 12. Aug 2016, 20:15
von jogiwan
*habenwill* :kicher:

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Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Di 16. Aug 2016, 14:22
von buxtebrawler
Unleserliche Logos und unaussprechliche Namen, klar, kennt man aus der Metal-Szene. Aber diese Band übertreibt evtl. dann doch etwas:

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Na, entziffert? Die Band heißt Eximperituserqethhzebibšiptugakkathšulweliarzaxułum.
Das Album heißt "Prajecyrujučy sinhuliarnaje wypramieńwańnie Daktryny Absaliutnaha j Usiopahłynaĺnaha Zła skroź šaścihrannuju pryzmu Sîn-Ahhī-Erība na hipierpawierchniu zadyjakaĺnaha kaŭčęha zasnawaĺnikaŭ..." und die Songtitel, naja, seht selbst: http://www.metal-archives.com/albums/Ex ... .../570638

P.S.: "All of the band's song titles and lyrics are written in a transliterated form of archaic Belarusian."

Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Di 16. Aug 2016, 15:07
von purgatorio
:lol: großartig! Der Albumtitel ist auch so hübsch einprägsam 8-) :kicher:


weil es mir gerade jetzt einfällt: als ganz bitter erachte ich ja nachwievor das Cover von "Vaginal Saw Entorturement" der Band EXTIRPATING THE INFECTED. Nicht, dass das zur Unaussprechlichkeit passt (selbst der Bandname ist halbwegs lesbar) - aber es ist halt echt übel :kotz:

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Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 14:45
von jogiwan
Was es nicht alles gibt... :?
orf.at hat geschrieben: D: Ebay-„Abbruchjäger“ begehen Rechtsmissbrauch

Systematische „Abbruchjäger“ auf eBay, die sich nur an Onlineauktionen beteiligen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können, verhalten sich rechtsmissbräuchlich. Das stellte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nun klar. Zu einem von Konsumentenschützern erhofften Grundsatzurteil kam es aus formalen Gründen allerdings nicht.

Ob ausrangiertes Smartphone oder das alte Auto - was nicht mehr gebraucht wird, lässt sich mit etwas Glück auf Online-Marktplätzen wie eBay wieder zu Geld machen. Sofern die Online-Auktion nicht zur Falle wird: Denn unter den Bietern verbergen sich schwarze Schafe, die aus den Regeln der Handelsplattform mit einer bestimmten Masche Profit schlagen.

Wie die Masche funktioniert

Die so genannten „Abbruchjäger“ beteiligen sich nur an Online-Auktionen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können. Sie beteiligen sich ohne Interesse an der Ware mit kleinem Einsatz an möglichst vielen Auktionen, um den Anbieter bei einem Rückzieher zu verklagen.

Konkret bieten sie auf Auktionen mit sehr wenigen oder gar keinem Gebot kurz vor Ende einen Euro. Wenn der Verkäufer der Ware die Auktion, weil er sich einen höheren Verkaufspreis erhoffte, abbricht und das Angebotene später woanders doch noch zum gewünschten Preis verkauft, klagen die Abbruchäger auf Schadenersatz. Denn schließlich hätten sie bereits ein rechtsgültiges Gebot abgegeben.

Auktion ist bereits verbindliches Angebot

Hintergrund ist, dass Verkäufer auf Ebay eine Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Denn wer bei eBay einen Artikel einstellt, macht ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages zum Kauf der entsprechenden Ware. Bietet ein Interessent, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt erst, wenn von jemand anderem ein höheres Angebot abgegeben wird. Ein Vertrag kommt am Ende mit demjenigen zustande, der innerhalb der vorgegebenen Zeit das höchste Angebot abgegeben hat.

Damit unterscheidet sich eBay , das in den letzten Jahren genau aus diesem Grund viele Nutzer verloren hat, etwa von anderen Online-Marktplätzen wie Willhaben.at. Hier kann der Verkäufer frei wählen, wem er seine Ware schließlich zuschlägt - mehr dazu in Tipps für das (Ver)kaufen ohne Reue. Denn mit dem Einstellen der Ware fordert er potenzielle Kunden nur auf, ein Gebot abzugeben. Erst mit der erfolgten Einigung und Bezahlung kommt hier ein Vertrag zustanade.

4.899 Euro Schadenersatz für Motorrad verlangt

In dem nun vor dem deutschen Gericht verhandelten Fall forderte der nicht zum Zug gekommene Bieter 4.899 Euro Schadenersatz für ein inzwischen anderweitig verkauftes gebrauchtes Motorrad. Es scheiterte schon an der Prozessführungsbefugnis des Klägers. Die Klage ist laut Gericht unzulässig, weil nicht er selbst geklagt hatte, sondern der Betrieb seines Vaters, in dessen Namen er das Ebay-Konto eingerichtet hatte. Ein Grundsatzurteil, wie von seriösen eBay-Händlern und Konsumentenschützern erhofft, ist damit nicht gefallen. Es herrscht also nach wie vor Rechtsunsicherheit in diesem Punkt.
quelle: http://help.orf.at/stories/2792781/

Re: Fun - Spaßiges, Kurioses und Dämliches

Verfasst: Do 25. Aug 2016, 23:10
von CamperVan.Helsing
:o :doof: :doof: :hirn:

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