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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: So 1. Mai 2016, 07:19
von Il Grande Silenzio
Kalt wie Eis - FSK gibt ihn ab 16 Jahren frei
Das deutsche Krimidrama Kalt wie Eis (1981) war auf VHS ungekürzt ab 18 Jahren erhältlich und war von 1983 bis 2008 indiziert. 2012 erschien der Film dann bei uns erstmals auf DVD.
Das Label Icestorm Entertainment ließ den Titel jetzt von der FSK prüfen. Diese stufte ihn nun ab 16 Jahren ein. Ein neues Release wird sicher nicht lange auf sich warten lassen.
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=2613
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Mi 25. Mai 2016, 15:56
von buxtebrawler
Texas Chainsaw Massacre 2 - AG Tiergarten spricht Urteil aus
Turbine erreicht Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses
Gut Ding hat Weile. Vor mittlerweile 4 Jahren berichteten wir in unserer News, dass Turbine Medien für den nach $131 StGB beschlagnahmten Terrorfilm The Texas Chainsaw Massacre 2 die Veröffentlichungsrechte erworben hat und mit allen möglichen Mitteln versuchen würde die seit 05.11.1990 geltende, aber seit 2000 verjährte Beschlagnahme aufheben zu lassen.
Mit 18.05.2016 ist dieser rechtliche Vorgang abgeschlossen, da das Amtsgericht Tiergarten folgendes Urteil sprach:
In dem Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung pornographischer Schriften
wird der Beschwerde der Turbine Classics GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten abgeholfen und der vorbezeichnete Beschluss, entsprechend dem diesbezüglichen Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, dahingehend ergänzt, dass neben den formalen Gründen für die Aufhebung (zwingende Folge aus $ 111n Abs. 2 S. 1 StPO) als materieller Grund für die Aufhebung auch der Umstand benannt wird, dass der Inhalt des betroffenen Films ("The Texas Chainsaw Massacre - Part 2") nach heutigen Maßstäben nicht als strafrechtlich relevant im Sinne von $131 StGB anzusehen ist.
Dieses Urteil erlaubt Turbine Classics jetzt die bestehende Indizierung anzufechten, um den bis dato in Deutschland noch nicht ausgewerteten Film endlich zu veröffentlichen. TCM 2 reiht sich somit in die bereits von Turbine angefochtenen Filme, wie Texas Chainsaw Massacre und Hexen bis aufs Blut gequält.
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10591
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Mi 25. Mai 2016, 16:20
von jogiwan
So etwas liest man immer gerne!
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Di 31. Mai 2016, 07:58
von jogiwan
Schnittberichte.com vermeldet heute das Clive Barkers "Cabal - die Brut der Nacht" a.k.a. "Nightbreed", sowie "Dark Angel" mit unserem Lieblings-Dolph nun nicht mehr indiziert sind. Vor allem bei Ersterem dürfte uns da wohl in Bälde eine hübsche Edition im Stil der US-Blu ins Hause stehen...
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10620
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Di 31. Mai 2016, 19:47
von CamperVan.Helsing
Herr Bethmann schrieb heute bei DP, dass die Beschlagnahme von "Giallo a Venezia" aufgehoben worden sein soll.
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Di 31. Mai 2016, 22:21
von Tomaso Montanaro
ugo-piazza hat geschrieben:Herr Bethmann schrieb heute bei DP, dass die Beschlagnahme von "Giallo a Venezia" aufgehoben worden sein soll.
Wenn dieser Vollpfosten das schreibt, kann man getrost davon ausgehen, dass es eine Ente ist...
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Di 31. Mai 2016, 22:39
von McBrewer
Tomaso Montanaro hat geschrieben:ugo-piazza hat geschrieben:Herr Bethmann schrieb heute bei DP, dass die Beschlagnahme von "Giallo a Venezia" aufgehoben worden sein soll.
Wenn dieser
Vollpfosten das schreibt, kann man getrost davon ausgehen, dass es eine Ente ist...
allgemeine oder persönliche Antipathie gegen den Andreas ?
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Di 31. Mai 2016, 22:55
von Tomaso Montanaro
McBrewer hat geschrieben:Tomaso Montanaro hat geschrieben:ugo-piazza hat geschrieben:Herr Bethmann schrieb heute bei DP, dass die Beschlagnahme von "Giallo a Venezia" aufgehoben worden sein soll.
Wenn dieser
Vollpfosten das schreibt, kann man getrost davon ausgehen, dass es eine Ente ist...
allgemeine oder persönliche Antipathie gegen den Andreas ?
Weder noch. Ich hatte seinerzeit einige seiner Magazine (X-RATED) erworben und die waren - vorsichtig formuliert - inhaltlich nicht gerade befriedigend, einfach inkompetent.
Antipathien hab ich nur gegen seine Filme, was aber irrelevant ist, weil ich mir durchaus darüber im Klaren bin, das ich höchstwahrscheinlich auch nichts Besseres zustande bringen würde.
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Sa 4. Jun 2016, 07:58
von Il Grande Silenzio
Freitag der 13. Part 3 - nicht mehr verboten
Prozess erfolgreich von '84 Entertainment durchgefochten
Der dritte Teil der Freitag der 13.-Reihe, Und wieder ist Freitag der 13. (1982) wurde in Deutschland ungekürzt in den Kinos gezeigt und kam so auch auf VHS heraus. 1985 wurde die Videokassette dann indiziert und 1988 vom AG Frankfurt beschlagnahmt. Der Rechteinhaber legte schon damals gegen den Beschluss Beschwerde ein, doch das Landgericht Frankfurt bestätigte das Urteil. Ein Jahr später erfolgte die Einziehung.
Nachdem 84 Entertainment sich die Rechte an den Paramount-Teilen der Reihe (2-8, Remake) sichern konnte, plante man Teil 3 und auch Teil 4 - Das letzte Kapitel von der Beschlagnahme und dem Index-Dasein zu erlösen. Wie das Label soeben mitteilte, hat man den dritten Teil jetzt vom Index holen können.
Normalerweise nimmt sich die BPjM einen Titel erst gar nicht an, solange noch Beschlagnahmen bestehen oder ein Gericht das Vergehen nach §131 StGb nicht ausschließt. Man konnte sich hier aber auf eine seltene Ausnahme berufen: der Film wurde nach 1988 nie wieder beschlagnahmt, im Jahr 1992 gab es nach dem Fall Tanz der Teufel (mehr in der Retrospektive) vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zur Auslegung des Paragrafen. Somit stellte sich die Frage, ob die alte Beschlagnahme überhaupt noch gelten könne.
Außerdem bezweifelte man, ob man gegen das Urteil überhaupt noch gerichtlich vorgehen könne, da bereits 1988 Beschwerde eingelegt wurde und diese nur ein Mal eingelegt werden kann. Demnach hätte das Label gar keinen Rechtsschutz mehr gehabt wie es aber im Grundgesetz steht. In mehreren Sitzungen entschied die BPjM, den Antrag zuzulassen. Das 12er-Gremium sah einige Szenen zwar noch heute als verrohend an, gab der Argumentation, dass der Film aufgrund seines Alters nicht mehr Interessant für Jugendliche sei und somit auch nicht jugendgefährdend, statt. Die BPjM wird die Streichung am Monatsende bekannt geben.
Hier die Pressemitteilung von '84 Entertainment:
Liebe Filmfans,
wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass die BPjM am heutigen Tage unserem Listenstreichungsantrag bezüglich „Und wieder ist Freitag der 13.“ (Teil 3 der Reihe) entsprochen hat und die nunmehr seit 31 Jahren bestehende Indizierung des Films aufgehoben wurde. Die amtliche Mitteilung der BPjM wird im Bundesanzeiger am 30.6.2016 veröffentlicht. Der vormals beschlagnahmte Film gilt damit in Deutschland als rehabilitiert. Im nächsten Schritt werden wir uns an die FSK wenden, um dort eine Alterskennzeichnung zu beantragen. Dabei dürfte es sich aber nur noch um eine Formalie handeln. Demnächst wird es den Kultfilm somit wohl erstmals in seiner ungekürzten Fassung auf DVD und Blu-ray frei im Handel zu kaufen geben. Wer hätte das noch vor ein paar Monaten gedacht?
Gerne möchten wir euch auch in ein paar Details des Verfahrens einweihen:
Das Listenstreichungsverfahren bei der BPjM war erheblich aufwändiger, als gewöhnliche Verfahren dieser Art. Warum? Wie viele von euch wissen, wurde „Freitag der 13. – Teil 3“ schon vor geraumer Zeit, nämlich im Jahre 1988, in Deutschland wegen § 131 StGB beschlagnahmt. Gegen die Beschlagnahme legte der damalige Rechteinhaber 1988 sogar Beschwerde ein – doch es half nichts: Auch in zweiter Instanz wurde die Beschlagnahme bestätigt. Üblicherweise entscheidet die BPjM in solchen Fällen gar nicht erst über einen Listenstreichungsantrag. Es muss immer erst ein neues Gerichtsurteil her, in dem bestätigt wird, dass der Film nach heutigen Maßstäben nicht mehr strafbar ist. Ansonsten braucht man sich gar nicht erst an die BPjM zu wenden. Unsere Anwälte waren jedoch der Ansicht, dass in diesem Fall eine seltene Ausnahme greifen muss: „Freitag der 13. – Teil 3“ wurde nämlich seit 1988 nie wieder beschlagnahmt. Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Erst später, nämlich im Jahre 1992, hat das Bundesverfassungsgericht bei „Tanz der Teufel“ entschieden, dass § 131 StGB viel zu weit geht und daher eng auszulegen ist. Da die Beschlagnahme von „Freitag der 13. – Teil 3“ jedoch noch vor diesem Grundsatzurteil stattfand, waren die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze logischerweise bei der Beschlagnahme noch nicht berücksichtigt. Insofern ist bereits sehr fraglich, ob die alte Beschlagnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch gelten kann. Aber nicht nur das: Es erschien auch sehr zweifelhaft, ob gegen die Beschlagnahme aus dem Jahr 1988 überhaupt noch gerichtlich vorgegangen werden kann. Wie bereits gesagt, hatte der damalige Rechteinhaber gegen die Beschlagnahme bereits Beschwerde eingelegt. Beschwerde kann man aber nach dem Gesetz nur einmal einlegen. Unsere Anwälte argumentierten daher vor der BPjM damit, dass nach dem Grundgesetz jeder das Recht auf Rechtsschutz hat und das uns dieses Recht verwehrt bleiben würde, wenn die BPjM über unseren Antrag nicht entscheiden würde. Das sah am Ende auch die BPjM so, für die der Fall im Übrigen selber Neuland war: In mehreren internen Sitzungen beriet man bei der BPjM umfangreich über unsere (nicht gerade kurzen) Schriftsätze und zog am Ende sogar noch die nächst höhere Stelle hinzu. Schlussendlich gab man jedoch grünes Licht und ließ den Film zur erneuten Prüfung zu. In der Prüfung selbst sah das Zwölfergremium der BPjM die im Film enthaltenen Gewaltszenen zwar nach wie vor als verrohend an, man folgte jedoch unserer weiteren Argumentation, dass der Film aufgrund seines Alters heute nicht mehr jugendaffin und damit auch nicht mehr jugendgefährdend ist. Ende gut, alles gut.
Wir freuen uns jedenfalls sehr, dass wir den deutschen Filmfans dieses Stück Filmgeschichte ganz offiziell zurückgeben können. Vielen Dank auch für eure Unterstützung in der Vergangenheit, die unser umfangreiches Vorgehen überhaupt erst möglich gemacht hat. An dieser Stelle natürlich auch ein großer Dank an unsere Rechtsanwälte von Baker & McKenzie für deren Einsatz und kreative Beratung in dieser Sache.
Viele Grüße
Euer René
'84 Entertainment
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10638
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Verfasst: Fr 24. Jun 2016, 18:04
von Il Grande Silenzio
Freitag der 13. Part 3 - ungekürzte Freigabe erteilt
Ehemals beschlagnahmter Jason-Slasher nun FSK 16
Nachdem wir bereits am 02.06.2016 vom Erfolg '84 Entertainments bezüglich der Listenstreichung von Und wieder ist Freitag der 13. (1982) in unserer News berichten durften, verlautbarte Firmensprecher Rene Krzok im Forum von Worldofmovies.net und auf der Facebook-Page, dass die ungekürzte Fassung eine FSK 16 Freigabe erhielt.
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10728