"Dawn of the Dead nicht mehr beschlagnahmt..."
Für viele ganz große Genre-Titel kam es in den letzten Jahren zu BPjM-Listenstreichungen und es gab sogar auch einige aufgehobene Beschlagnahmen nach §131 StGB. Immer wieder wurde dabei aber auch nach einem besonders dicken Kandidaten gefragt, dem dieser glückliche Wandel bislang verwehrt blieb: Zombie - Dawn of the Dead gilt weltweit als absoluter Klassiker und hat ein ganzes Sub-Genre maßgeblich geprägt. In Deutschland hingegen ist der Kultfilm seit der ersten Indizierung im Jahre 1983 gebrandmarkt und ab dem 1991 ausgesprochenenen Einziehungsbeschluss folgten in regelmäßigen Abständen Beschlagnahmen diverser VÖs. Mehr dazu haben wir in einem ausführlichen Retrospektive-Artikel sowie dem Eintrag im George A. Romero-Zensurspecial festgehalten.
Wie wir vom aktuellen Rechteinhaber erfahren und es gerade auch im aktuellen BPjM-Report aufgelistet war, wurde im Januar 2019 beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin das erlösende Urteil gefällt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin vom 17.01.2019 hat man den Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, "da der Film nach heutigen Maßstäben keinen im Sinne von §131 StGB gewaltverherrlichenden Inhalt hat". Im uns vorliegenden Anschreiben heißt es weiter, dass es ganz konkret um die amerikanische Laserdisc von Republic Video aus dem Jahre 2000 gegangen ist, welche Romeros Schnittfassung in ungekürzter Form enthält und am 09. Mai 2000 beschlagnahmt wurde. Ein weiterer Grund für die Aufhebung liege darin, dass "nicht binnen zwei Monaten die öffentliche Klage erhoben oder ein selbstständiges Einziehungsverfahren beantragt wurde; §111n Abs. 2 StPO".
Die BPjM führt jedoch fast alle Beschlagnahmebeschlüsse als aufgehoben und hat den Film auf Liste A umgetragen. Erstaunlicherweise wurden auch gleich zwei Fassungen vom Index gestrichen, nämlich eine von Astro Records und die XT Video-DVD zur Extended Version. Warum nicht gleich alle anderen Fassungen ebenfalls vom Index gestrichen wurden, ist nicht bekannt. Vermutlich wird das aber im nächsten Monat nachgeholt.
Als nächsten Schritt geht man laut dem Rechteinhaber gerade die FSK-Freigabe an und hat eine 18er-Einstufung beantragt, um den Film neu zu veröffentlichen. Dank der aufgehobenen Beschlagnahme ist man zuversichtlich, dass der Argento-Cut erstmals ungeschnitten mit Segen der FSK erscheinen kann. Das wäre auch insofern interessant, da bereits die damalige deutsche Kinofassung auf dem Argento-Cut basierte, aber zensiert war. Die VHS-Auflagen waren dann noch etwas stärker entschärft. Eine Veröffentlichung der Romero-Schnittfassung plane man übrigens ebenfalls - über die weitere Entwicklung wird man nach diesem bahnbrechenden Urteil in Zukunft sicher noch mehrfach bei uns lesen können.
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=14425