das macht mich wütend (huch, jetzt bin ich auch noch angesteckt worden )
Es gibt eh nur sehr wenige E.T.'s bei uns und er tötet es auch noch
Soll er mit Bergen spielen, aber nicht mit seltenen Lebewesen
Moderator: jogiwan
Die demnach gegebene Abgabepflicht der Klägerin entfällt auch nicht im Hinblick auf die Ausnahmeregelung des § 66a Abs. 1 Satz 2 FFG. Nach dieser Vorschrift sind von der Abgabepflicht Special-Interest-Programme aus dem Bildungs-, Hobby-, Ausbildungs- und Tourismusbereich sowie Bildträger ausgenommen, die mit aneinandergereihten und bebilderten Auszügen von Musikstücken bespielt sind. Ungeachtet der Frage, welche Anforderungen an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift im Einzelnen zu stellen sind, unterliegt es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel, dass der Gesetzgeber mit dem insoweit einzig als Ausnahmetatbestand überhaupt in Betracht kommenden Begriff „Hobby“ jedenfalls keine Privilegierung für die Pornoindustrie schaffen wollte. Sex ist kein Hobby im Sinne dieser Vorschrift.
Seth_LCF hat geschrieben:
Ein-Mann-Geschmacks-Armee gegen die eingefahrene Italo-Front (4/10 u. 9+)Onkel Joe hat geschrieben:Die Sicht des Bux muss man verstehen lernen denn dann braucht man einfach viel weniger Maaloxan.
Diese Filme sind züchisch krank!
da gibts aber noch schlimmeres. den einen hab ich ja schon gepostet, aber der hier ist auch nicht von dieser WeltCronenberg hat geschrieben:Ich merke übrigens immer wieder, wie vorsichtig man mit Google umgehen muß; Fotos von gepiercten Gaumenzäpfchen, Augenlidern (!!!) und natürlich allerhand Genitalien vergißt man nicht so schnell