Quelle: sb.comIndizierungen/ Beschlagnahmen Juni 2016
Einiges runter, vieles bekanntes neu indiziert
Erläuterungen zu den Listen Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits eschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
indizierungen
Blu-rays und DVDs
Halloween II
DVD
Edition Tonfilm
Liste B
I spit on your Grave
DVD, Kult-Klassiker, ungeschnitten
Astro Records & Filmworks
Liste B
Nackt unter Kannibalen
DVD, Remastered 3-Disc Edition
XT Video Entertainment
Liste B
Säge des Todes, Die
DVD, Limited Edition
Retro Reels
Liste B
The Cannibal Massacre Collection
DVD-Collection
Severin Films
Liste B
The Texas Chainsaw Massacre 2
DVD (Umtragung in Liste A)
Midnight Movies
Liste A
Wrong Turn 1-5
BluRay-Box
Twentieth Century Fox Home Entertainment
Liste B
listenstreichungen
Automatische Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG
A-10 Tank Killer
Dynamix Sierra On-Line
Black Snow
VHS
UFA Universum
Born to Fight 3
VHS
Splendid Video
China White
VHS
Splendid Video
Kickboxer Cop
VHS
Movie House
Red Force 2
VHS
New Vision Video
Roboman
VHS
Scala Video
Stepfather 2
VHS
M.C.E.G. Virgin Vision
The Snake Strikes Back
VHS
USA Video
The Vineyard
VHS
New Vision Video
Vorzeitige Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG
Killer Instinct
Super-Nintendo
Stadlbauer Marketing
Und wieder ist Freitag der 13.
VHS
CIC Video
Listenstreichung wegen Inhaltsgleichheit gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG
13. Cuma Bölüm 3
VHS (türk.)
AVT
Freitag der 13. Teil 3 - Friday the 13th Part 3
DVD
Paramount Home Entertainment, Worden, NL
Friday the 13th - Part III
VHS (amerik.)
Paramount Pictures
Friday the 13th Part 3
VHS (amerik. Fassung mit niederl. Untertiteln)
CIC Video
Friday the 13th, Part 3
Laser-Disk (amerik.)
Paramount, Vertrieb in der BRD: Bauer
Beschlagnahmen gemäß §131 StGB
Cannibal Holocaust
3 Disc Deluxe Edition
(2 BluRays und CD)
Grindhouse Releasing
AG Frankenthal (Pfalz), Beschlagnahmebeschluss vom 06.05.2016,
Az.: 4b Gs 811/16
Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Moderator: jogiwan
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10807Ghostbusters darf in China nicht in die Kinos
Geister sind in China immer noch unerwünschter Hardcore
Während es der neue Ghostbusters dieses Wochenende endlich in die US-Kinos schafft und am 4. August 2016 auch in Deutschland zu sehen sein wird, gehen die Filmfans in China leer aus. Denn dort wurde der Film mit einem Aufführungsverbot belegt.
Zu den Gründen gibt es wenig Offizielles, wie so oft, wenn man sich für die Zensur auch ein klein wenig schämt. Ein Executive der chinesischen Firma, die die meisten Filmimporte regelte, meinte, dass es nichts mit Zensur zu tun hat, sondern die Entscheidung für das Verbot, dass die beiden Originalfilme nie offiziell in China im Kino liefen und deshalb auch kein Interesse der Chinesen am Remake existiert. Zweifelsohne wurde das zuvor durch ausreichend Marktforschung untersucht.
Andere wiederrum denken, dass es eher mit der Tatsache zusammenhängt, dass Geister und anderes Übersinnliche in den chinesischen Medien nicht gerne gesehen wird. Also vom Staat, nicht zwangsläufig auch vom Publikum. Schon vor einigen Jahren hatten wir eine Meldung, dass entsprechende Zensurmaßnahmen verstärkt wurden. Um die psychische Gesundheit der Jugend zu schützen, sind Filme, die den Aberglauben fördern könnten, zu zensieren.
Dabei machte man sich in der Marketingabteilung von Sony allergrößte Mühe einen passenden Filmtitel für China zu finden, in dem kein "Geist" vorkommt: "Super Power Dare Die Team". Vergeblich
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=2815Leatherface erhält ein R-Rating
Während Freddy, Jason und Michael noch auf ihr Comeback warten müssen, ist eine andere Horrorikone schon viel weiter. Denn mit Leatherface steht ein neuer Film mit dem Kettensägen schwingenden Protagonisten in den Startlöchern. Einen Starttermin gibt es zwar noch nicht, aber dafür die offizielle MPAA-Freigabe, welche wenig überraschend ein R-Rating sein wird.
Leatherface - Rated R for strong bloody violence, disturbing images, language and some sexuality/nudity.
Bei dem neuen Film handelt es sich erneut um ein Prequel, welches die Teenager-Jahre von Leatherface behandelt und wurde von Alexandre Bustillo und Julien Maury inszeniert. Deren größter Hit bislang: Inside.
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10833Hexen bis aufs Blut gequält - Beschluss des AG Tiergarten
Gründe für die Aufhebung der Beschlagnahme ergänzt
Wie wir im März berichten konnten, erreichte Turbine Medien die Aufhebung eines Beschlagnahmebeschlusses des deutschen Films Hexen bis aufs Blut gequält (1970) durch das AG Tiergarten. Wie das Label in ihrem Statement bekanntgab, reichte dieser Vorgang der BPjM jedoch noch nicht aus, um auch eine Listenstreichung beantragen zu können, da das Gericht nur einen formalen Grund angab und 2000 noch eine andere Beschlagnahme erlassen wurde.
Einige Tage später gab auch die BPjM eine Stellungsnahme zu dem Fall ab. Die Beschwerde von Turbine Medien bestand also weiterhin, damit der Tatbestand nach §131 StGB vom Gericht ausgeschlossen wird. Knappe vier Monate später ist eine Entscheidung gefallen und das AG Tiergarten hat den Tatbestand der Gewaltverherrlichung begründet ausgeschlossen. Einen Auszug aus dem Beschluss hat uns Turbine Medien freundlicherweise auch zur Verfügung gestellt:
... wegen Gewaltdarstellung wird der Beschwerde der Beschwerdeführerin insoweit abgeholfen, als der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten unter Beibehaltung des Tenors in der Begründung dahingehend ergänzt wird, dass neben den dort aufgeführten formalen Gründen für die Aufhebung der Beschlagnahme nach § 111 n Abs.1 Satz 1 StPO als materieller Grund auch benannt wird, dass der Inhalt des betroffenen Films "Mark of the Devil" (deutscher Alternativtitel: "Hexen bis aufs Blut gequält") nach heutigen Maßstäben nicht gegen § 131 StGB verstößt.
Somit gelang der Turbine Medien GmbH nach Texas Chainsaw Massacre 1 und Teil 2 ein weiterer Schritt im Bereich der Filmrehabilitation für einen Titel, der laut Turbine (Zitat: "Wir arbeiten nun an den Listenstreichungsanträgen, damit auch die Indizierung fallen kann.") nichts für schwache Nerven, aber dennoch legal ist.
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10741R100 erscheint in ungeschnittener Fassung ab 18 Jahren
Japanische Sex-Dramedy muss keine Kürzungen hinnehmen
Ungewöhnliche Geschichten aus dem japanischen Kino haben schon länger Tradition und sind dennoch eine Bereicherung der ansonsten eher verschlossenen Kultur. Mit R100 (2013) veröffentlicht Donau Film am 29.07.2016 eine schräge Dramedy im BDSM-Milieu rund um den Bettenverkäufer Takafumi, der Mitglied des mysteriösen S/M Clubs Bondage wird.
Und obwohl ihm die sexuellen Praktiken bis zu einem gewissen Punkt zusagen, versucht er dem überbordendem Enthusiasmus seiner Dominas zu entfliehen. Dummerweise ist das nicht vorgesehen, und so kommt es zu immer gewalttätigeren Übergriffen, vor denen auch seine Familie nicht geschützt ist.
Regisseur Hitoshi Matsumoto schuf mit R100 einen von den Kritikern überdurchschnittlich bewerteten Film, der in Deutschland ungekürzt Keine Jugendfreigabe erhielt.
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Hoppla!
Beschlagnahme von Tanz der Teufel aufgehoben
Sony Pictures erwirkt Aufhebung des Verbots
Sam Raimis Tanz der Teufel (Original: Evil Dead, 1981) wurde in den deutschen Kinos mit SPIO-Freigabe ungekürzt gezeigt, zeitgleich kam er auf VHS heraus. Nach kurzer Zeit wurde er dann 1984 schon indiziert. Drei Monate später erfolgte schon die erste Beschlagnahme, von denen noch viele folgen sollten.
Während man Verfassungsbeschwerde einlegte, nachdem die Beschlagnahme vom Landgericht München bestätigt wurde, legte man der FSK eine leicht gekürzte Fassung vor, die jedoch keine Freigabe erhielt. Auch eine noch weiter gekürzte Fassung wurde abgelehnt, erst im dritten Anlauf gab man eine um 44 Sekunden erleichterte Fassung ab 18 Jahren frei - bevor auch diese einkassiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht gab 1992 bekannt, dass diese Beschlagnahme unzulässig war. Diese gekürzte Fassung konnte nun also vorerst wieder veröffentlicht werden, landete 1993 aber auf dem Index. Weitere Informationen finden sich in unserer Retrospektive.
Im Laufe der Jahrzehnte folgten viele weitere Fassungen und auch fast ein Dutzend Beschlagnahmen wurden erlassen. Die deutschsprachigen Rechte landeten vor einigen Jahren bei Sony Pictures und während es im Ausland schon einige Blu-rays gab, warteten die deutschen Fans sehnsüchtig auf eine Auflage, die jedoch nicht kam. Völlig überraschend erreichte uns heute eine Pressemitteilung von Sony Pictures, in der sie bekannt geben, dass das Amtsgericht Tiergarten mehrere Beschlagnahmebeschlüsse des Films aufgehoben hat und man nun plant, den Film auch vom Index zu holen. Vielleicht hat eine lange Reise nun also bald ihr Ziel erreicht.
München, 8. August 2016 – Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films „Tanz der Teufel“ (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt.
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film „Tanz der Teufel“ löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.
quelle: schnittberichte.com
Beschlagnahme von Tanz der Teufel aufgehoben
Sony Pictures erwirkt Aufhebung des Verbots
Sam Raimis Tanz der Teufel (Original: Evil Dead, 1981) wurde in den deutschen Kinos mit SPIO-Freigabe ungekürzt gezeigt, zeitgleich kam er auf VHS heraus. Nach kurzer Zeit wurde er dann 1984 schon indiziert. Drei Monate später erfolgte schon die erste Beschlagnahme, von denen noch viele folgen sollten.
Während man Verfassungsbeschwerde einlegte, nachdem die Beschlagnahme vom Landgericht München bestätigt wurde, legte man der FSK eine leicht gekürzte Fassung vor, die jedoch keine Freigabe erhielt. Auch eine noch weiter gekürzte Fassung wurde abgelehnt, erst im dritten Anlauf gab man eine um 44 Sekunden erleichterte Fassung ab 18 Jahren frei - bevor auch diese einkassiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht gab 1992 bekannt, dass diese Beschlagnahme unzulässig war. Diese gekürzte Fassung konnte nun also vorerst wieder veröffentlicht werden, landete 1993 aber auf dem Index. Weitere Informationen finden sich in unserer Retrospektive.
Im Laufe der Jahrzehnte folgten viele weitere Fassungen und auch fast ein Dutzend Beschlagnahmen wurden erlassen. Die deutschsprachigen Rechte landeten vor einigen Jahren bei Sony Pictures und während es im Ausland schon einige Blu-rays gab, warteten die deutschen Fans sehnsüchtig auf eine Auflage, die jedoch nicht kam. Völlig überraschend erreichte uns heute eine Pressemitteilung von Sony Pictures, in der sie bekannt geben, dass das Amtsgericht Tiergarten mehrere Beschlagnahmebeschlüsse des Films aufgehoben hat und man nun plant, den Film auch vom Index zu holen. Vielleicht hat eine lange Reise nun also bald ihr Ziel erreicht.
München, 8. August 2016 – Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films „Tanz der Teufel“ (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt.
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film „Tanz der Teufel“ löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene, teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […] gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.
quelle: schnittberichte.com
DrDjangoMD hat geschrieben:„Wohl steht das Haus gezimmert und gefügt, doch ach – es wankt der Grund auf dem wir bauten.“
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
ähm... was'n jetzt kaputt?
it´s fun to stay at the YMCA!!!
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- CamperVan.Helsing
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- Registriert: Sa 26. Dez 2009, 12:40
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Wenn das so weiter geht, steht der Zusammenbruch der österreichischen Wirtschaft kurz bevor.jogiwan hat geschrieben:ähm... was'n jetzt kaputt?
My conscience is clear
(Fred Olen Ray)
(Fred Olen Ray)
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Gut möglich... "Tanz der Teufel" war ja gefühlte 15 Jahre lang stets die Nummer 1 der Bestseller-Liste bei dtm.atugo-piazza hat geschrieben:Wenn das so weiter geht, steht der Zusammenbruch der österreichischen Wirtschaft kurz bevor.jogiwan hat geschrieben:ähm... was'n jetzt kaputt?
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Quelle: http://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=2882Blair Witch erhält von der MPAA ein R-Rating
Eine der großen Überraschungen bei der San Diego ComicCon im Juli war die Enthüllung, dass es sich bei dem Horrorfilm The Woods um ein offizielles Sequel zu The Blair Witch Project handelt. Der Film von Adam Wingard trägt den schlichten Titel Blair Witch und wurde jetzt von der MPAA mit einem R-Rating versehen.
Blair Witch - Rated R for language, terror and some disturbing images.
In Deutschland dürfte es wohl auf eine FSK 16 hinauslaufen. Deutscher Kinostart ist der 6. Oktober 2016.
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